Die Wahlrechtsreform umfasst unter anderem eine feste Deckelung bei 630 Abgeordneten, gleichzeitig werden die 299 Wahlkreise beibehalten.
Der Böblinger Bundestagsabgeordnete Tobias B. Bacherle kommentiert die geplante Reform des Wahlrechts: „Es ist ein großer Erfolg der Ampel-Regierung, dass wir die längst überfällige Verkleinerung des Bundestags endlich angehen.“ Die Anzahl der Abgeordneten wird von derzeit 736 auf 630 reduziert und so die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes gesteigert.
Bislang galt: Wenn Partei X für ihre Landesliste zehn Sitze gewonnen hatte, konnten darüber hinaus alle weiteren Gewinner von Direktmandaten aus den Wahlkreisen als „Überhangsmandate“ zusätzlich ist Parlament einziehen. So wuchs die Anzahl der Abgeordneten am Ende weit über die Zahl der den Wahlkreisen zugedachten Listenplätze hinaus an. Damit sich dadurch das Wahlergebnis nicht verfälschte, wurden „Ausgleichsmandate“ für die anderen Parteien geschaffen.
Diese Logik der Überhangmandate wird jetzt umgedreht. Es bleibt verbindlich bei der Anzahl der einem Wahlkreis vom Bundeswahlleiter zugeordneten Listenplätze. Diese Sitze im Parlament werden über die Verhältniswahl, durch die sogenannte Zweitstimme zwischen den Parteien gerecht prozentual verteilt. Diese Listenplätze werden den Wahlkreis-Erstplatzierten Kandidat*innen der betroffenen Parteien zugeteilt. Damit entscheidet jetzt eindeutig das Ergebnis in den Wahlkreisen über die Auswahl: Die Kandidierenden mit dem höchsten Stimmanteil in ihrem Wahlkreis, ziehen in den Bundestag ein. Bis alle Listenplätze vergeben sind. Aber niemand darüber hinaus. „Die Abschaffung von Überhang- und Ausgleichsmandaten schließt endgültig aus, dass der Deutsche Bundestag weiter und unvorhersehbar anwächst“, so Bacherle. „Auch die Ampel-Fraktionen werden gleichermaßen von der Verkleinerung des Bundestags betroffen sein und das ist gut so.“ Meinte der Grüne aus Böblingen weiter.
© Text: Tobias B. Bacherle, Albrecht Martin
Bild: Pressefoto, Tobias Bacherle (MdB) / S. Kaminski, Grüne im Bundestag